HINWEIS: Die Unterstützung war ausschließlich in den Jahren 2020 und 2021 verfügbar – kontaktiere uns einfach für Informationen zu aktuellen Förderangeboten.
Das Austria Wirtschaftsservice hat die Richtlinien für die Investitionsförderung veröffentlicht! Ich habe gute Nachrichten für dich – auch B2B-Online-Vertrieb wird von dieser Förderung abgedeckt. Hier die Details.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden Unternehmen die ihren Sitz oder eine Betriebsstätte in Österreich haben.
Die Unternehmen dürfen sich nicht in einem Insolvenzverfahren befinden und auch nicht die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf Antrag der Gläubiger erfüllen.
Bei Unternehmen die von der Statistik Austria als “Staatliche Einheit” geführt werden wird es ein bisschen kompliziert – hier werden nur jede Unternehmen bzw. Unternehmensteile gefördert die mit anderen Unternehmen im Wettbewerb stehen.
Was wird in welcher Höhe gefördert?
Die Förderung besteht aus einem nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 7% oder 14% einer Investition zwischen 5.000€ und 50 Mio. € exkl. USt..
Gefördert werden Neuinvestitionen, für die frühestens am 1.8. erste Maßnahmen gesetzt werden. Erste Maßnahmen sind Bestellungen, Kaufverträge, Lieferungen, Anzahlungen, Zahlungen, Rechnungen, Baubeginn oder der Beginn von Leistungen.
Es werden maximal 50 Millionen Euro pro Unternehmen bzw. Konzern als förderbares Investitionsvolumen akzeptiert.
Die Inbetriebnahme und Bezahlung der Investitionen muss bis 28. Februar 2022 erfolgen. Bei Investitionen ab 20 Mio. Euro exkl. Ust. ist die Frist der 28. Februar 2024. Die Zeiträume sind nicht verlängerbar.
Nicht gefördert werden klimaschädliche Investitionen, die in der Richtlinie genau definiert sind. Hybridfahrzeuge sind erlaubt ;) Ausgenommen sind zu großem Teil auch Immobilien.
Investitionen in Ökologisierung, Digitalisierung sowie LifeScience werden mit dem erhöhten Satz von 14% gefördert.
Unter Digitalisierung fallen nicht nur künstliche Intelligenz, IT-Anlagen und Software sondern auch Online-Marketing-Investitonen wie Websites und die Transformation von Verkaufs- und Vertriebsprozessen.
Für welche Investitionen gilt der erhöhte Satz?
Ökologisierung
Wärmepumpen und Biomasse-Einzelanlagen (wenn keine Möglichkeit zur Anbindung an das Fernwärmenetz besteht)
Thermische Solaranlagen (inkl. Großanlagen)
Thermische Gebäudesanierung
Klimatisierung und Kühlung
Abwärmeauskopplung bei industriellen und gewerblichen Prozessen
Nahwärmeversorgung
Stromproduzierende Anlagen in Insellagen ohne Netzzugangsmöglichkeit
Herstellung biogener Brenn- und Treibstoffe
Investitionen in Alagen zur Herstellung von erneuerbarem Wasserstoff oder erneuerbaren Gasen
Luftreinhaltung
Kreislaufwirtschaft und Rohstoffmanagement
Umweltschonende Bewirtschaftung gefährlicher Abfälle
Photovoltaikanlagen, Ökostromanlagen und Stromspeicher
Elektromobilität und Brennstoffzellenfahrzeuge
Fahrzeuge mit alternativem fossil-freiem Antrieb
Radverkehr
Wassereinsparung
Schutz der Biodiversität
Digitalisierung
künstliche Intelligenz
Cloud-Computing
3D-Druck
Blockchain
Big Data
Digitalisierung von Geschäftsmodellen und Prozessen
Industrie 4.0
Einführung und Verbesserung von IT-Sicherheit und Datenschutz
E-Commerce (digitale Transformation des Verkaufs- und Vertriebsprozesses, Umsetzung von innovativen und datenbasierten Online-Strategien, Aufbau professioneller Internetpräsenz
Einführung und Weiterentwicklung von digitalen B2B- oder B2C-Anwendungen
Aufbau von Buchungsplattformen
Homeofficemöglichkeiten und mobiles Arbeiten
Nutzung der digitalen Verwaltung (digitale Signatur, e-Rechnungen, Schnittstellen zu Verwaltungstools, USP-Anbindung, elektronische Beschaffungsvorgänge, etc.)
Server, Drohnen, 3D-Drucker, Smart Office, Webcams, Beamer, Videokonferenzsysteme, Whiteboards, großflächige Screens, Instrumente und Sensoren zur Datenerfassung
Verkehrstelematik
Netzwerkkomponenten
Simulationsanlagen
Software
Infrastruktur (Breitbandanschluss, WLAN, mobiles Netz,…)
Datensicherheit
Unterbrechungsfreie Stromversorgung
Gesundheit / LifeSciences
Investitionen in Anlagen zur Entwicklung und Produktion von pharmazeutischen Produkten für den human- und veterinärmedizinischen Bereich
Filtrierende Masken, Gesichsmasken (medizinisch), Schutzkleidung, Chemikalienschutzanzüge, Operationskleidung und -abdecktücher, Augenschutz, medizinische Handschuhe, Desinfektionsmittel, Beatmungsgeräte für die Intensivpflege
Wann wird ausgezahlt?
Die Förderung wird nach der erfolgten Abrechnung des Projektes vom aws geprüft und dann die Fördersumme ausgezahlt.
Wie komme ich zur Förderung?
Wenn du ein Projekt mit mir umsetzen willst, mach dir hier direkt einen Termin aus. Ich helfe dir dann auch mit den Anträgen, Abrechnungen und allem anderen.
Sonst kannst du den Förderantrag ab 1. September 2020 im aws Fördermanager beantragen. Hier der Link zur Website über die Förderung: https://www.aws.at/corona-hilfen-des-bundes/aws-investitionspraemie/